Verbesserter Fußgängerschutz ab 2009Brüssel, den 18. Juni 2008 Die Europäische Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament ihren Vorschlag unterstützt, die Ausrüstung von Pkw mit einem Bremsassistenten bereits ab 2009 zur Pflicht zu machen. 8000 ungeschützte Verkehrsteilnehmer ─ Fußgänger und Zweiradfahrer ─ kommen in der EU jährlich ums Leben. Der Bremsassistent verkürzt den Anhalteweg eines Fahrzeugs in Gefahrensituationen erheblich und kann damit Leben retten. So lässt sich die Sicherheit erhöhen und zugleich das Recht vereinfachen. Der Vorschlag wird nunmehr im Ministerrat erörtert. Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie: „Die Einigung im Europäischen Parlament ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Sicherheit, vor alle für ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Zweiradfahrer. Das letzte Wort haben nun die EU-Mitgliedstaaten, und ich zähle auf ihre Unterstützung.“ Der vom Parlament gebilligte Vorschlag ist Teil eines von der Kommission Ende Mai vorgeschlagenen größeren Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Danach soll ab 2012 für alle neuen Pkw ein elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) und ab 2013 für schwere Nutzfahrzeuge ein vorausschauendes Notbremssystem und ein Spurhalteassistent Vorschrift sein (IP/08/786). Nach einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie kann der Fußgängerschutz durch eine Kombination aktiver und passiver Sicherheitssysteme deutlich verbessert werden. Passive Systeme mildern durch nachgiebige Oberflächen die Verletzungen im Falle einer Kollision, aktive Systeme mindern die Schwere eines Aufpralls, indem sie beispielsweise die Geschwindigkeit reduzieren, bei der er stattfindet. So lässt sich ein um 80 % höheres Schutzniveau erzielen als mit der bisherigen Regelung, was vor allem dem Einsatz aktiver Sicherheitssysteme zuzuschreiben ist. Neufahrzeuge müssen zum Nachweis ausreichenden Fußgängerschutzes eine Reihe von Prüfungen bestehen, deren Anforderungen in zwei Stufen festgelegt werden: Stufe I (festgelegt nach den Empfehlungen der Gemeinsamen Forschungsstelle) ist im Oktober 2005 in Kraft getreten wie in der Richtlinie 2003/102/EG vorgesehen, und eine geänderte Stufe II (festgelegt nach den Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für die Verbesserung der Fahrzeugsicherheit) ist Gegenstand der vorgeschlagenen Verordnung. Innerhalb von 6 Jahren nach Inkrafttreten der Stufe II müssen alle neuen Fahrzeugtypen den geänderten Prüfanforderungen entsprechen, und bereits 9 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung müssen alle neuen Pkw mit einem Bremsassistenten ausgerüstet sein. Mit der Verabschiedung der Verordnung werden zwei Richtlinien und alle zu deren Umsetzung erlassenen nationalen Rechtsvorschriften aufgehoben. Hintergrund Die Richtlinie 2003/102/EG ist der erste Rechtsakt, der eigens erlassen wurde, um Fußgänger und andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer bei Kollisionen mit Pkw besser zu schützen. Darin sind Prüfanforderungen in zwei Stufen festgelegt, die 2005 bzw. 2010 in Kraft treten sollen. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Anforderungen der Stufe II nicht erfüllbar sind und überarbeitet werden müssen. Gleichzeitig mit dieser Richtlinie schlug die Kommission eine Regelung für die Verwendung von Frontschutzsystemen („Kuhfänger“) vor, die als Richtlinie 2005/66/EG verabschiedet wurde. Die Kommission schlägt nun vor, die Anforderungen der Fußgängerschutz-Richtlinie 2003/102/EG zu aktualisieren, sie mit den Vorschriften für Frontschutzsysteme zusammenzufassen und die Ausrüstung von Pkw mit einem Bremsassistenten zur Pflicht zu machen. Mehr zum Thema unter: http://ec.europa.eu/enterprise/automotive/pagesbackground/pedestrianprotection/index.htm Falls Sie neugierig auf weitere Informationen sind, würden wir uns freuen von Ihnen zu hören. |
Nationale Umsetzung ( Deutschland ) der RL 2005/66/EGStand: 10.06.2008 Seit dem 1. Juni 2008 benötigen alle neu in Verkehr gebrachten Frontschutzbügel für Pkw, Lkw, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie SoKfz und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t eine Bauartgenehmigung. Bezüglich der technischen An-forderung gelten die technischen Vorschriften des Anhangs l der RL 2005/66/EG. ABE und Teilegutachten für Frontschutzbügel sind seit dem 1. Juni 2008 ungültig. Gemäß RL 2005/66/EG (Frontschutzsysteme) benötigen neue Frontschutzbügeltypen (Frontschutzsystemtypen) für M1Fahrzeuge (also z.B. auch für Wohnmobile) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und N1Fahrzeuge sowie Frontschutzbügel an neuen Fahrzeugtypen bereits seit dem 25. November 2006 eine EG-Typgenehmigung. Mit der 31. ÄVO StVZO wurde für Einzel-Frontschutzbügel (Einzel-Frontschutzsysteme) eine Bauartgenehmigungspflicht gemäß § 22a (1) Nr. 4 eingeführt und § 30c (4) neu in die StVZO eingefügt. Die Genehmigungspflicht auch für Einzel-Frontschutzbügel gilt für die in § 30c (4) genannten Fahrzeuge. Technische Anforderungen an Frontschutzbügel wurden in die TA nicht eingearbeitet, es gelten die Anforderungen gemäß § 30c (4). Bezüglich der Übergangsvorschrift gilt das in § 72 StVZO zu § 30c (4) StVZO genannte Datum. Laut § 30c (4) StVZO müssen seit dem 1. Juni 2008 alle erstmals in den Verkehr gebrachte Frontschutzbügel an folgenden Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t den technischen Vorschriften des Anhangs l der RL 2005/66/EG entsprechen: • Personenkraftwagen • Lastkraftwagen • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen Gleiches gilt auch für sonstige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobile) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale Mr oder Nr Fahrzeugen entsprechen ABE und Teilegutachten für diese Fahrzeuge sind seit dem 1. Juni 2008 ungültig. Für die Erteilung einer Einzelbauartgenehmigung für Frontschutzbügel gilt das Verfahren gemäß § 13FzTV. Falls Sie neugierig auf weitere Informationen sind, würden wir uns freuen von Ihnen zu hören. |
Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten VerkehrsteilnehmernBrüssel, den 3.10.2007 Die Kommisson schlägt vor, die Bestimmungen der Richtlinien 2003/102/EG und 2005/66/EG in einem Rechtsakt zusammenzufassen. BEGRÜNDUNG Falls Sie neugierig auf weitere Informationen sind, würden wir uns freuen von Ihnen zu hören. |
Zur Senkung des Risikos von Fußgängern wieder zulässig: Frontschutzbügel, die von der EU definierte Crashanforderungen erfüllen.
Ab August 2006 können OEMs wieder ab Werk Frontschutzbügel - früher als "Kuhfänger" tituliert - montieren. Das legt eine EU-Richtlinie vom Oktober 2005 fest, die den Fußgängerschutz verbessern soll. Dem entsprechend lautet eine zentrale Vorgabe der Richtlinie: Die Frontschutzbügel müssen bei Fußgängerunfällen die Belastung der Opfer reduzieren. Falls Sie neugierig auf weitere Informationen sind, würden wir uns freuen von Ihnen zu hören. |
Amtsblatt der Europäischen UnionRICHTLINIE 2005/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2005 über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates Diese Richtlinie dient der Verbesserung der Sicherheit der Fußgänger und Fahrzeuge durch passive Maßnahmen. Sie legt technische Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf Frontschutzsysteme fest, die als Originalteile an Fahrzeugen angebracht sind oder als selbstständige technische Einheiten in den Handel kommen. Artikel 3: Vorschriften für die Typgenehmigung Falls Sie neugierig auf weitere Informationen sind, würden wir uns freuen von Ihnen zu hören. |